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Ksh 17,700.00

Format: Paperback or Softback

ISBN-10: 363136511X

ISBN-13: 9783631365113

Publisher: Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften

Imprint:

Country of Manufacture: DE

Country of Publication: GB

Publication Date: Aug 9th, 2000

Publication Status: Active

Weight: 550.00 grams

Product Classification / Subject(s): Insurance & actuarial studies
Business & management
Jurisprudence & general issues
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Die Kontrolle des Vorstandes in der Aktiengesellschaft erfreut sich seit langem groer Aufmerksamkeit im betriebswirtschaftlichen wie im rechtswissenschaftlichen Schrifttum. Die Arbeit ubertragt diese Diskussion auf den wirtschaftlich bedeutenden, im wissenschaftlichen Schrifttum aber sehr vernachlassigten groen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Von allen Erorterungen im Detail abgesehen, geht es dabei um zwei Grundfragen: Erstens, wieweit lassen sich die Prufkriterien, die in der Corporate Governance-Diskussion fur die Aktiengesellschaft entwickelt worden sind, hierher ubertragen? Zweitens, wie ist es in der Sache selbst im VVaG um die Kontrolle der Verwaltung, insbesondere durch Ausubung der Mitgliederrechte, aber auch durch sonstige Mechanismen, bestellt?
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Die Kontrolle des Vorstandes in der Aktiengesellschaft erfreut sich seit langem groer Aufmerksamkeit im betriebswirtschaftlichen wie im rechtswissenschaftlichen Schrifttum. Die Arbeit ubertragt diese Diskussion auf den wirtschaftlich bedeutenden, im wissenschaftlichen Schrifttum aber sehr vernachlassigten groen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Von allen Erorterungen im Detail abgesehen, geht es dabei um zwei Grundfragen: Erstens, wieweit lassen sich die Prufkriterien, die in der Corporate Governance-Diskussion fur die Aktiengesellschaft entwickelt worden sind, hierher ubertragen? Zweitens, wie ist es in der Sache selbst im VVaG um die Kontrolle der Verwaltung, insbesondere durch Ausubung der Mitgliederrechte, aber auch durch sonstige Mechanismen, bestellt?
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Die Kontrolle des Vorstandes in der Aktiengesellschaft erfreut sich seit langem großer Aufmerksamkeit im betriebswirtschaftlichen wie im rechtswissenschaftlichen Schrifttum. Die Arbeit überträgt diese Diskussion auf den wirtschaftlich bedeutenden, im wissenschaftlichen Schrifttum aber sehr vernachlässigten großen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Von allen Erörterungen im Detail abgesehen, geht es dabei um zwei Grundfragen: Erstens, wieweit lassen sich die Prüfkriterien, die in der Corporate Governance-Diskussion für die Aktiengesellschaft entwickelt worden sind, hierher übertragen? Zweitens, wie ist es in der Sache selbst im VVaG um die Kontrolle der Verwaltung, insbesondere durch Ausübung der Mitgliederrechte, aber auch durch sonstige Mechanismen, bestellt?
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Die Kontrolle des Vorstandes in der Aktiengesellschaft erfreut sich seit langem groer Aufmerksamkeit im betriebswirtschaftlichen wie im rechtswissenschaftlichen Schrifttum. Die Arbeit ubertragt diese Diskussion auf den wirtschaftlich bedeutenden, im wissenschaftlichen Schrifttum aber sehr vernachlassigten groen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Von allen Erorterungen im Detail abgesehen, geht es dabei um zwei Grundfragen: Erstens, wieweit lassen sich die Prufkriterien, die in der Corporate Governance-Diskussion fur die Aktiengesellschaft entwickelt worden sind, hierher ubertragen? Zweitens, wie ist es in der Sache selbst im VVaG um die Kontrolle der Verwaltung, insbesondere durch Ausubung der Mitgliederrechte, aber auch durch sonstige Mechanismen, bestellt?
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Die Kontrolle des Vorstandes in der Aktiengesellschaft erfreut sich seit langem groer Aufmerksamkeit im betriebswirtschaftlichen wie im rechtswissenschaftlichen Schrifttum. Die Arbeit ubertragt diese Diskussion auf den wirtschaftlich bedeutenden, im wissenschaftlichen Schrifttum aber sehr vernachlassigten groen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Von allen Erorterungen im Detail abgesehen, geht es dabei um zwei Grundfragen: Erstens, wieweit lassen sich die Prufkriterien, die in der Corporate Governance-Diskussion fur die Aktiengesellschaft entwickelt worden sind, hierher ubertragen? Zweitens, wie ist es in der Sache selbst im VVaG um die Kontrolle der Verwaltung, insbesondere durch Ausubung der Mitgliederrechte, aber auch durch sonstige Mechanismen, bestellt?
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Die Kontrolle des Vorstandes in der Aktiengesellschaft erfreut sich seit langem großer Aufmerksamkeit im betriebswirtschaftlichen wie im rechtswissenschaftlichen Schrifttum. Die Arbeit überträgt diese Diskussion auf den wirtschaftlich bedeutenden, im wissenschaftlichen Schrifttum aber sehr vernachlässigten großen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Von allen Erörterungen im Detail abgesehen, geht es dabei um zwei Grundfragen: Erstens, wieweit lassen sich die Prüfkriterien, die in der Corporate Governance-Diskussion für die Aktiengesellschaft entwickelt worden sind, hierher übertragen? Zweitens, wie ist es in der Sache selbst im VVaG um die Kontrolle der Verwaltung, insbesondere durch Ausübung der Mitgliederrechte, aber auch durch sonstige Mechanismen, bestellt?
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Die Kontrolle des Vorstandes in der Aktiengesellschaft erfreut sich seit langem groer Aufmerksamkeit im betriebswirtschaftlichen wie im rechtswissenschaftlichen Schrifttum. Die Arbeit ubertragt diese Diskussion auf den wirtschaftlich bedeutenden, im wissenschaftlichen Schrifttum aber sehr vernachlassigten groen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Von allen Erorterungen im Detail abgesehen, geht es dabei um zwei Grundfragen: Erstens, wieweit lassen sich die Prufkriterien, die in der Corporate Governance-Diskussion fur die Aktiengesellschaft entwickelt worden sind, hierher ubertragen? Zweitens, wie ist es in der Sache selbst im VVaG um die Kontrolle der Verwaltung, insbesondere durch Ausubung der Mitgliederrechte, aber auch durch sonstige Mechanismen, bestellt?
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Die Kontrolle des Vorstandes in der Aktiengesellschaft erfreut sich seit langem groer Aufmerksamkeit im betriebswirtschaftlichen wie im rechtswissenschaftlichen Schrifttum. Die Arbeit ubertragt diese Diskussion auf den wirtschaftlich bedeutenden, im wissenschaftlichen Schrifttum aber sehr vernachlassigten groen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Von allen Erorterungen im Detail abgesehen, geht es dabei um zwei Grundfragen: Erstens, wieweit lassen sich die Prufkriterien, die in der Corporate Governance-Diskussion fur die Aktiengesellschaft entwickelt worden sind, hierher ubertragen? Zweitens, wie ist es in der Sache selbst im VVaG um die Kontrolle der Verwaltung, insbesondere durch Ausubung der Mitgliederrechte, aber auch durch sonstige Mechanismen, bestellt?
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Die Kontrolle des Vorstandes in der Aktiengesellschaft erfreut sich seit langem großer Aufmerksamkeit im betriebswirtschaftlichen wie im rechtswissenschaftlichen Schrifttum. Die Arbeit überträgt diese Diskussion auf den wirtschaftlich bedeutenden, im wissenschaftlichen Schrifttum aber sehr vernachlässigten großen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Von allen Erörterungen im Detail abgesehen, geht es dabei um zwei Grundfragen: Erstens, wieweit lassen sich die Prüfkriterien, die in der Corporate Governance-Diskussion für die Aktiengesellschaft entwickelt worden sind, hierher übertragen? Zweitens, wie ist es in der Sache selbst im VVaG um die Kontrolle der Verwaltung, insbesondere durch Ausübung der Mitgliederrechte, aber auch durch sonstige Mechanismen, bestellt?
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Die Kontrolle des Vorstandes in der Aktiengesellschaft erfreut sich seit langem groer Aufmerksamkeit im betriebswirtschaftlichen wie im rechtswissenschaftlichen Schrifttum. Die Arbeit ubertragt diese Diskussion auf den wirtschaftlich bedeutenden, im wissenschaftlichen Schrifttum aber sehr vernachlassigten groen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Von allen Erorterungen im Detail abgesehen, geht es dabei um zwei Grundfragen: Erstens, wieweit lassen sich die Prufkriterien, die in der Corporate Governance-Diskussion fur die Aktiengesellschaft entwickelt worden sind, hierher ubertragen? Zweitens, wie ist es in der Sache selbst im VVaG um die Kontrolle der Verwaltung, insbesondere durch Ausubung der Mitgliederrechte, aber auch durch sonstige Mechanismen, bestellt?
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Die Kontrolle des Vorstandes in der Aktiengesellschaft erfreut sich seit langem groer Aufmerksamkeit im betriebswirtschaftlichen wie im rechtswissenschaftlichen Schrifttum. Die Arbeit ubertragt diese Diskussion auf den wirtschaftlich bedeutenden, im wissenschaftlichen Schrifttum aber sehr vernachlassigten groen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Von allen Erorterungen im Detail abgesehen, geht es dabei um zwei Grundfragen: Erstens, wieweit lassen sich die Prufkriterien, die in der Corporate Governance-Diskussion fur die Aktiengesellschaft entwickelt worden sind, hierher ubertragen? Zweitens, wie ist es in der Sache selbst im VVaG um die Kontrolle der Verwaltung, insbesondere durch Ausubung der Mitgliederrechte, aber auch durch sonstige Mechanismen, bestellt?
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Die Kontrolle des Vorstandes in der Aktiengesellschaft erfreut sich seit langem großer Aufmerksamkeit im betriebswirtschaftlichen wie im rechtswissenschaftlichen Schrifttum. Die Arbeit überträgt diese Diskussion auf den wirtschaftlich bedeutenden, im wissenschaftlichen Schrifttum aber sehr vernachlässigten großen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Von allen Erörterungen im Detail abgesehen, geht es dabei um zwei Grundfragen: Erstens, wieweit lassen sich die Prüfkriterien, die in der Corporate Governance-Diskussion für die Aktiengesellschaft entwickelt worden sind, hierher übertragen? Zweitens, wie ist es in der Sache selbst im VVaG um die Kontrolle der Verwaltung, insbesondere durch Ausübung der Mitgliederrechte, aber auch durch sonstige Mechanismen, bestellt?
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Die Kontrolle des Vorstandes in der Aktiengesellschaft erfreut sich seit langem groer Aufmerksamkeit im betriebswirtschaftlichen wie im rechtswissenschaftlichen Schrifttum. Die Arbeit ubertragt diese Diskussion auf den wirtschaftlich bedeutenden, im wissenschaftlichen Schrifttum aber sehr vernachlassigten groen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Von allen Erorterungen im Detail abgesehen, geht es dabei um zwei Grundfragen: Erstens, wieweit lassen sich die Prufkriterien, die in der Corporate Governance-Diskussion fur die Aktiengesellschaft entwickelt worden sind, hierher ubertragen? Zweitens, wie ist es in der Sache selbst im VVaG um die Kontrolle der Verwaltung, insbesondere durch Ausubung der Mitgliederrechte, aber auch durch sonstige Mechanismen, bestellt?
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Die Kontrolle des Vorstandes in der Aktiengesellschaft erfreut sich seit langem groer Aufmerksamkeit im betriebswirtschaftlichen wie im rechtswissenschaftlichen Schrifttum. Die Arbeit ubertragt diese Diskussion auf den wirtschaftlich bedeutenden, im wissenschaftlichen Schrifttum aber sehr vernachlassigten groen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Von allen Erorterungen im Detail abgesehen, geht es dabei um zwei Grundfragen: Erstens, wieweit lassen sich die Prufkriterien, die in der Corporate Governance-Diskussion fur die Aktiengesellschaft entwickelt worden sind, hierher ubertragen? Zweitens, wie ist es in der Sache selbst im VVaG um die Kontrolle der Verwaltung, insbesondere durch Ausubung der Mitgliederrechte, aber auch durch sonstige Mechanismen, bestellt?
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Die Kontrolle des Vorstandes in der Aktiengesellschaft erfreut sich seit langem großer Aufmerksamkeit im betriebswirtschaftlichen wie im rechtswissenschaftlichen Schrifttum. Die Arbeit überträgt diese Diskussion auf den wirtschaftlich bedeutenden, im wissenschaftlichen Schrifttum aber sehr vernachlässigten großen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Von allen Erörterungen im Detail abgesehen, geht es dabei um zwei Grundfragen: Erstens, wieweit lassen sich die Prüfkriterien, die in der Corporate Governance-Diskussion für die Aktiengesellschaft entwickelt worden sind, hierher übertragen? Zweitens, wie ist es in der Sache selbst im VVaG um die Kontrolle der Verwaltung, insbesondere durch Ausübung der Mitgliederrechte, aber auch durch sonstige Mechanismen, bestellt?
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Die Kontrolle des Vorstandes in der Aktiengesellschaft erfreut sich seit langem groer Aufmerksamkeit im betriebswirtschaftlichen wie im rechtswissenschaftlichen Schrifttum. Die Arbeit ubertragt diese Diskussion auf den wirtschaftlich bedeutenden, im wissenschaftlichen Schrifttum aber sehr vernachlassigten groen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Von allen Erorterungen im Detail abgesehen, geht es dabei um zwei Grundfragen: Erstens, wieweit lassen sich die Prufkriterien, die in der Corporate Governance-Diskussion fur die Aktiengesellschaft entwickelt worden sind, hierher ubertragen? Zweitens, wie ist es in der Sache selbst im VVaG um die Kontrolle der Verwaltung, insbesondere durch Ausubung der Mitgliederrechte, aber auch durch sonstige Mechanismen, bestellt?
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Die Kontrolle des Vorstandes in der Aktiengesellschaft erfreut sich seit langem groer Aufmerksamkeit im betriebswirtschaftlichen wie im rechtswissenschaftlichen Schrifttum. Die Arbeit ubertragt diese Diskussion auf den wirtschaftlich bedeutenden, im wissenschaftlichen Schrifttum aber sehr vernachlassigten groen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Von allen Erorterungen im Detail abgesehen, geht es dabei um zwei Grundfragen: Erstens, wieweit lassen sich die Prufkriterien, die in der Corporate Governance-Diskussion fur die Aktiengesellschaft entwickelt worden sind, hierher ubertragen? Zweitens, wie ist es in der Sache selbst im VVaG um die Kontrolle der Verwaltung, insbesondere durch Ausubung der Mitgliederrechte, aber auch durch sonstige Mechanismen, bestellt?
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Die Kontrolle des Vorstandes in der Aktiengesellschaft erfreut sich seit langem großer Aufmerksamkeit im betriebswirtschaftlichen wie im rechtswissenschaftlichen Schrifttum. Die Arbeit überträgt diese Diskussion auf den wirtschaftlich bedeutenden, im wissenschaftlichen Schrifttum aber sehr vernachlässigten großen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Von allen Erörterungen im Detail abgesehen, geht es dabei um zwei Grundfragen: Erstens, wieweit lassen sich die Prüfkriterien, die in der Corporate Governance-Diskussion für die Aktiengesellschaft entwickelt worden sind, hierher übertragen? Zweitens, wie ist es in der Sache selbst im VVaG um die Kontrolle der Verwaltung, insbesondere durch Ausübung der Mitgliederrechte, aber auch durch sonstige Mechanismen, bestellt?
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Die Kontrolle des Vorstandes in der Aktiengesellschaft erfreut sich seit langem groer Aufmerksamkeit im betriebswirtschaftlichen wie im rechtswissenschaftlichen Schrifttum. Die Arbeit ubertragt diese Diskussion auf den wirtschaftlich bedeutenden, im wissenschaftlichen Schrifttum aber sehr vernachlassigten groen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Von allen Erorterungen im Detail abgesehen, geht es dabei um zwei Grundfragen: Erstens, wieweit lassen sich die Prufkriterien, die in der Corporate Governance-Diskussion fur die Aktiengesellschaft entwickelt worden sind, hierher ubertragen? Zweitens, wie ist es in der Sache selbst im VVaG um die Kontrolle der Verwaltung, insbesondere durch Ausubung der Mitgliederrechte, aber auch durch sonstige Mechanismen, bestellt?
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Die Kontrolle des Vorstandes in der Aktiengesellschaft erfreut sich seit langem groer Aufmerksamkeit im betriebswirtschaftlichen wie im rechtswissenschaftlichen Schrifttum. Die Arbeit ubertragt diese Diskussion auf den wirtschaftlich bedeutenden, im wissenschaftlichen Schrifttum aber sehr vernachlassigten groen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Von allen Erorterungen im Detail abgesehen, geht es dabei um zwei Grundfragen: Erstens, wieweit lassen sich die Prufkriterien, die in der Corporate Governance-Diskussion fur die Aktiengesellschaft entwickelt worden sind, hierher ubertragen? Zweitens, wie ist es in der Sache selbst im VVaG um die Kontrolle der Verwaltung, insbesondere durch Ausubung der Mitgliederrechte, aber auch durch sonstige Mechanismen, bestellt?
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Die Kontrolle des Vorstandes in der Aktiengesellschaft erfreut sich seit langem großer Aufmerksamkeit im betriebswirtschaftlichen wie im rechtswissenschaftlichen Schrifttum. Die Arbeit überträgt diese Diskussion auf den wirtschaftlich bedeutenden, im wissenschaftlichen Schrifttum aber sehr vernachlässigten großen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Von allen Erörterungen im Detail abgesehen, geht es dabei um zwei Grundfragen: Erstens, wieweit lassen sich die Prüfkriterien, die in der Corporate Governance-Diskussion für die Aktiengesellschaft entwickelt worden sind, hierher übertragen? Zweitens, wie ist es in der Sache selbst im VVaG um die Kontrolle der Verwaltung, insbesondere durch Ausübung der Mitgliederrechte, aber auch durch sonstige Mechanismen, bestellt?
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Die Kontrolle des Vorstandes in der Aktiengesellschaft erfreut sich seit langem großer Aufmerksamkeit im betriebswirtschaftlichen wie im rechtswissenschaftlichen Schrifttum. Die Arbeit überträgt diese Diskussion auf den wirtschaftlich bedeutenden, im wissenschaftlichen Schrifttum aber sehr vernachlässigten großen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Von allen Erörterungen im Detail abgesehen, geht es dabei um zwei Grundfragen: Erstens, wieweit lassen sich die Prüfkriterien, die in der Corporate Governance-Diskussion für die Aktiengesellschaft entwickelt worden sind, hierher übertragen? Zweitens, wie ist es in der Sache selbst im VVaG um die Kontrolle der Verwaltung, insbesondere durch Ausübung der Mitgliederrechte, aber auch durch sonstige Mechanismen, bestellt?
Die Kontrolle des Vorstandes in der Aktiengesellschaft erfreut sich seit langem groer Aufmerksamkeit im betriebswirtschaftlichen wie im rechtswissenschaftlichen Schrifttum. Die Arbeit ubertragt diese Diskussion auf den wirtschaftlich bedeutenden, im wissenschaftlichen Schrifttum aber sehr vernachlassigten groen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Von allen Erorterungen im Detail abgesehen, geht es dabei um zwei Grundfragen: Erstens, wieweit lassen sich die Prufkriterien, die in der Corporate Governance-Diskussion fur die Aktiengesellschaft entwickelt worden sind, hierher ubertragen? Zweitens, wie ist es in der Sache selbst im VVaG um die Kontrolle der Verwaltung, insbesondere durch Ausubung der Mitgliederrechte, aber auch durch sonstige Mechanismen, bestellt?
Die Kontrolle des Vorstandes in der Aktiengesellschaft erfreut sich seit langem großer Aufmerksamkeit im betriebswirtschaftlichen wie im rechtswissenschaftlichen Schrifttum. Die Arbeit überträgt diese Diskussion auf den wirtschaftlich bedeutenden, im wissenschaftlichen Schrifttum aber sehr vernachlässigten großen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Von allen Erörterungen im Detail abgesehen, geht es dabei um zwei Grundfragen: Erstens, wieweit lassen sich die Prüfkriterien, die in der Corporate Governance-Diskussion für die Aktiengesellschaft entwickelt worden sind, hierher übertragen? Zweitens, wie ist es in der Sache selbst im VVaG um die Kontrolle der Verwaltung, insbesondere durch Ausübung der Mitgliederrechte, aber auch durch sonstige Mechanismen, bestellt?
Die Kontrolle des Vorstandes in der Aktiengesellschaft erfreut sich seit langem groer Aufmerksamkeit im betriebswirtschaftlichen wie im rechtswissenschaftlichen Schrifttum. Die Arbeit ubertragt diese Diskussion auf den wirtschaftlich bedeutenden, im wissenschaftlichen Schrifttum aber sehr vernachlassigten groen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Von allen Erorterungen im Detail abgesehen, geht es dabei um zwei Grundfragen: Erstens, wieweit lassen sich die Prufkriterien, die in der Corporate Governance-Diskussion fur die Aktiengesellschaft entwickelt worden sind, hierher ubertragen? Zweitens, wie ist es in der Sache selbst im VVaG um die Kontrolle der Verwaltung, insbesondere durch Ausubung der Mitgliederrechte, aber auch durch sonstige Mechanismen, bestellt?
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