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Voraussetzungen und Folgen der Meanordnung nach 26 Abs. 1 BImSchG : Behoerdliche Ueberwachungsaufgabe oder Betreiberpflicht?

By: Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author) , Gabel Bernhard Gabel (Author)

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Ksh 10,700.00

Format: Paperback or Softback

ISBN-10: 3631466943

ISBN-13: 9783631466940

Publisher: Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften

Imprint:

Country of Manufacture: DE

Country of Publication: GB

Publication Date: Jan 1st, 1994

Publication Status: Active

Weight: 310.00 grams

Product Classification / Subject(s): Local government law
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Die gesetzlich gegebenen Instrumentarien der Anlagenuberwachung haben fur die Praxis des Immissionsschutzrechts eine groe Bedeutung. Die vorliegende Arbeit hat die Meanordnung nach 26 Abs. 1 BImSchG zum Gegenstand, wobei zunachst auf das grundlegende Verhaltnis staatlicher Anlagenuberwachung zu den Betreiberpflichten und den Eigenuberwachungspflichten eingegangen wird. Mit dem Ergebnis einer daraus hergeleiteten rechtsdogmatischen Grundlage werden sodann die Voraussetzungen und Folgen der Meanordnung unter kritischer Wurdigung der Rechtsprechung und Literatur untersucht. Schlielich wird vor dem Hintergrund der grundsatzlichen Einheit von materiellen Handlungs- und Kostentragungspflichten auf die Kostenregelung des 30 BImSchG einzugehen sein.
Die gesetzlich gegebenen Instrumentarien der Anlagenüberwachung haben für die Praxis des Immissionsschutzrechts eine große Bedeutung. Die vorliegende Arbeit hat die Meßanordnung nach 26 Abs. 1 BImSchG zum Gegenstand, wobei zunächst auf das grundlegende Verhältnis staatlicher Anlagenüberwachung zu den Betreiberpflichten und den Eigenüberwachungspflichten eingegangen wird. Mit dem Ergebnis einer daraus hergeleiteten rechtsdogmatischen Grundlage werden sodann die Voraussetzungen und Folgen der Meßanordnung unter kritischer Würdigung der Rechtsprechung und Literatur untersucht. Schließlich wird vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Einheit von materiellen Handlungs- und Kostentragungspflichten auf die Kostenregelung des 30 BImSchG einzugehen sein.
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Die gesetzlich gegebenen Instrumentarien der Anlagenuberwachung haben fur die Praxis des Immissionsschutzrechts eine groe Bedeutung. Die vorliegende Arbeit hat die Meanordnung nach 26 Abs. 1 BImSchG zum Gegenstand, wobei zunachst auf das grundlegende Verhaltnis staatlicher Anlagenuberwachung zu den Betreiberpflichten und den Eigenuberwachungspflichten eingegangen wird. Mit dem Ergebnis einer daraus hergeleiteten rechtsdogmatischen Grundlage werden sodann die Voraussetzungen und Folgen der Meanordnung unter kritischer Wurdigung der Rechtsprechung und Literatur untersucht. Schlielich wird vor dem Hintergrund der grundsatzlichen Einheit von materiellen Handlungs- und Kostentragungspflichten auf die Kostenregelung des 30 BImSchG einzugehen sein.
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