Die gesetzlich gegebenen Instrumentarien der Anlagenuberwachung haben fur die Praxis des Immissionsschutzrechts eine groe Bedeutung. Die vorliegende Arbeit hat die Meanordnung nach 26 Abs. 1 BImSchG zum Gegenstand, wobei zunachst auf das grundlegende Verhaltnis staatlicher Anlagenuberwachung zu den Betreiberpflichten und den Eigenuberwachungspflichten eingegangen wird. Mit dem Ergebnis einer daraus hergeleiteten rechtsdogmatischen Grundlage werden sodann die Voraussetzungen und Folgen der Meanordnung unter kritischer Wurdigung der Rechtsprechung und Literatur untersucht. Schlielich wird vor dem Hintergrund der grundsatzlichen Einheit von materiellen Handlungs- und Kostentragungspflichten auf die Kostenregelung des 30 BImSchG einzugehen sein.
Die gesetzlich gegebenen Instrumentarien der Anlagenüberwachung haben für die Praxis des Immissionsschutzrechts eine große Bedeutung. Die vorliegende Arbeit hat die Meßanordnung nach 26 Abs. 1 BImSchG zum Gegenstand, wobei zunächst auf das grundlegende Verhältnis staatlicher Anlagenüberwachung zu den Betreiberpflichten und den Eigenüberwachungspflichten eingegangen wird. Mit dem Ergebnis einer daraus hergeleiteten rechtsdogmatischen Grundlage werden sodann die Voraussetzungen und Folgen der Meßanordnung unter kritischer Würdigung der Rechtsprechung und Literatur untersucht. Schließlich wird vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Einheit von materiellen Handlungs- und Kostentragungspflichten auf die Kostenregelung des 30 BImSchG einzugehen sein.
Die gesetzlich gegebenen Instrumentarien der Anlagenuberwachung haben fur die Praxis des Immissionsschutzrechts eine groe Bedeutung. Die vorliegende Arbeit hat die Meanordnung nach 26 Abs. 1 BImSchG zum Gegenstand, wobei zunachst auf das grundlegende Verhaltnis staatlicher Anlagenuberwachung zu den Betreiberpflichten und den Eigenuberwachungspflichten eingegangen wird. Mit dem Ergebnis einer daraus hergeleiteten rechtsdogmatischen Grundlage werden sodann die Voraussetzungen und Folgen der Meanordnung unter kritischer Wurdigung der Rechtsprechung und Literatur untersucht. Schlielich wird vor dem Hintergrund der grundsatzlichen Einheit von materiellen Handlungs- und Kostentragungspflichten auf die Kostenregelung des 30 BImSchG einzugehen sein.
Die gesetzlich gegebenen Instrumentarien der Anlagenüberwachung haben für die Praxis des Immissionsschutzrechts eine große Bedeutung. Die vorliegende Arbeit hat die Meßanordnung nach 26 Abs. 1 BImSchG zum Gegenstand, wobei zunächst auf das grundlegende Verhältnis staatlicher Anlagenüberwachung zu den Betreiberpflichten und den Eigenüberwachungspflichten eingegangen wird. Mit dem Ergebnis einer daraus hergeleiteten rechtsdogmatischen Grundlage werden sodann die Voraussetzungen und Folgen der Meßanordnung unter kritischer Würdigung der Rechtsprechung und Literatur untersucht. Schließlich wird vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Einheit von materiellen Handlungs- und Kostentragungspflichten auf die Kostenregelung des 30 BImSchG einzugehen sein.
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Die gesetzlich gegebenen Instrumentarien der Anlagenüberwachung haben für die Praxis des Immissionsschutzrechts eine große Bedeutung. Die vorliegende Arbeit hat die Meßanordnung nach 26 Abs. 1 BImSchG zum Gegenstand, wobei zunächst auf das grundlegende Verhältnis staatlicher Anlagenüberwachung zu den Betreiberpflichten und den Eigenüberwachungspflichten eingegangen wird. Mit dem Ergebnis einer daraus hergeleiteten rechtsdogmatischen Grundlage werden sodann die Voraussetzungen und Folgen der Meßanordnung unter kritischer Würdigung der Rechtsprechung und Literatur untersucht. Schließlich wird vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Einheit von materiellen Handlungs- und Kostentragungspflichten auf die Kostenregelung des 30 BImSchG einzugehen sein.
Die gesetzlich gegebenen Instrumentarien der Anlagenuberwachung haben fur die Praxis des Immissionsschutzrechts eine groe Bedeutung. Die vorliegende Arbeit hat die Meanordnung nach 26 Abs. 1 BImSchG zum Gegenstand, wobei zunachst auf das grundlegende Verhaltnis staatlicher Anlagenuberwachung zu den Betreiberpflichten und den Eigenuberwachungspflichten eingegangen wird. Mit dem Ergebnis einer daraus hergeleiteten rechtsdogmatischen Grundlage werden sodann die Voraussetzungen und Folgen der Meanordnung unter kritischer Wurdigung der Rechtsprechung und Literatur untersucht. Schlielich wird vor dem Hintergrund der grundsatzlichen Einheit von materiellen Handlungs- und Kostentragungspflichten auf die Kostenregelung des 30 BImSchG einzugehen sein.
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Die gesetzlich gegebenen Instrumentarien der Anlagenuberwachung haben fur die Praxis des Immissionsschutzrechts eine groe Bedeutung. Die vorliegende Arbeit hat die Meanordnung nach 26 Abs. 1 BImSchG zum Gegenstand, wobei zunachst auf das grundlegende Verhaltnis staatlicher Anlagenuberwachung zu den Betreiberpflichten und den Eigenuberwachungspflichten eingegangen wird. Mit dem Ergebnis einer daraus hergeleiteten rechtsdogmatischen Grundlage werden sodann die Voraussetzungen und Folgen der Meanordnung unter kritischer Wurdigung der Rechtsprechung und Literatur untersucht. Schlielich wird vor dem Hintergrund der grundsatzlichen Einheit von materiellen Handlungs- und Kostentragungspflichten auf die Kostenregelung des 30 BImSchG einzugehen sein.
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