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Paralleltaetigkeiten der Rechtsanwaelte und Steuerberater versus Berufsrecht (Europaeische Hochschulschriften Recht)

By: Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author) , Hartmut Kruger (Author)

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Ksh 12,100.00

Format: Paperback or Softback

ISBN-10: 3631881177

ISBN-13: 9783631881170

Collection / Series: Europaeische Hochschulschriften Recht

Collection Type: Publisher collection

Edition statement: New

Publisher: Peter Lang AG

Imprint: Peter Lang AG

Country of Manufacture: GB

Country of Publication: GB

Publication Date: May 19th, 2023

Publication Status: Active

Product extent: 320 Pages

Product Classification / Subject(s): Common law
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Die Einschränkungen von Tätigkeiten parallel zur Ausübung des Berufes als Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer durch die Inkompatibilitätsnormen durch § 7 Nr. 8, § 14 II Nr. 8 BRAO, § 57 IV StBerG, § 43 II WPO sind mit Grundrechten und europäischen Grundfreiheiten nicht vereinbar.

Seit Jahrzehnten sind die in den jeweiligen Berufsordnungen (BRAO, StBerG, WPO) enthaltenen Restriktionen für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinsichtlich weiterer paralleler Tätigkeiten perpetuiert. Die vorliegende Arbeit hinterfragt die bisherigen Argumentationsmuster des Gesetzgebers und der Rechtsprechung. In diesem Zusammenhang werden die Inkompatibilitätsnormen sowie deren Auslegung durch die Rechtsprechung auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht überprüft. Letztlich zeigt sich die weitgehende Unvereinbarkeit der Regelungen der Berufsordnungen zu Inkompatibilitäten mit deutschem Verfassungsrecht und den europäischen Grundfreiheiten.

Die Einschränkungen von Tätigkeiten parallel zur Ausübung des Berufes als Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer durch die Inkompatibilitätsnormen durch § 7 Nr. 8, § 14 II Nr. 8 BRAO, § 57 IV StBerG, § 43 II WPO sind mit Grundrechten und europäischen Grundfreiheiten nicht vereinbar.

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Die Einschränkungen von Tätigkeiten parallel zur Ausübung des Berufes als Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer durch die Inkompatibilitätsnormen durch § 7 Nr. 8, § 14 II Nr. 8 BRAO, § 57 IV StBerG, § 43 II WPO sind mit Grundrechten und europäischen Grundfreiheiten nicht vereinbar.

Seit Jahrzehnten sind die in den jeweiligen Berufsordnungen (BRAO, StBerG, WPO) enthaltenen Restriktionen für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinsichtlich weiterer paralleler Tätigkeiten perpetuiert. Die vorliegende Arbeit hinterfragt die bisherigen Argumentationsmuster des Gesetzgebers und der Rechtsprechung. In diesem Zusammenhang werden die Inkompatibilitätsnormen sowie deren Auslegung durch die Rechtsprechung auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht überprüft. Letztlich zeigt sich die weitgehende Unvereinbarkeit der Regelungen der Berufsordnungen zu Inkompatibilitäten mit deutschem Verfassungsrecht und den europäischen Grundfreiheiten.

Die Einschränkungen von Tätigkeiten parallel zur Ausübung des Berufes als Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer durch die Inkompatibilitätsnormen durch § 7 Nr. 8, § 14 II Nr. 8 BRAO, § 57 IV StBerG, § 43 II WPO sind mit Grundrechten und europäischen Grundfreiheiten nicht vereinbar.

Seit Jahrzehnten sind die in den jeweiligen Berufsordnungen (BRAO, StBerG, WPO) enthaltenen Restriktionen für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinsichtlich weiterer paralleler Tätigkeiten perpetuiert. Die vorliegende Arbeit hinterfragt die bisherigen Argumentationsmuster des Gesetzgebers und der Rechtsprechung. In diesem Zusammenhang werden die Inkompatibilitätsnormen sowie deren Auslegung durch die Rechtsprechung auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht überprüft. Letztlich zeigt sich die weitgehende Unvereinbarkeit der Regelungen der Berufsordnungen zu Inkompatibilitäten mit deutschem Verfassungsrecht und den europäischen Grundfreiheiten.

Die Einschränkungen von Tätigkeiten parallel zur Ausübung des Berufes als Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer durch die Inkompatibilitätsnormen durch § 7 Nr. 8, § 14 II Nr. 8 BRAO, § 57 IV StBerG, § 43 II WPO sind mit Grundrechten und europäischen Grundfreiheiten nicht vereinbar.

Seit Jahrzehnten sind die in den jeweiligen Berufsordnungen (BRAO, StBerG, WPO) enthaltenen Restriktionen für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinsichtlich weiterer paralleler Tätigkeiten perpetuiert. Die vorliegende Arbeit hinterfragt die bisherigen Argumentationsmuster des Gesetzgebers und der Rechtsprechung. In diesem Zusammenhang werden die Inkompatibilitätsnormen sowie deren Auslegung durch die Rechtsprechung auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht überprüft. Letztlich zeigt sich die weitgehende Unvereinbarkeit der Regelungen der Berufsordnungen zu Inkompatibilitäten mit deutschem Verfassungsrecht und den europäischen Grundfreiheiten.

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Seit Jahrzehnten sind die in den jeweiligen Berufsordnungen (BRAO, StBerG, WPO) enthaltenen Restriktionen für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinsichtlich weiterer paralleler Tätigkeiten perpetuiert. Die vorliegende Arbeit hinterfragt die bisherigen Argumentationsmuster des Gesetzgebers und der Rechtsprechung. In diesem Zusammenhang werden die Inkompatibilitätsnormen sowie deren Auslegung durch die Rechtsprechung auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht überprüft. Letztlich zeigt sich die weitgehende Unvereinbarkeit der Regelungen der Berufsordnungen zu Inkompatibilitäten mit deutschem Verfassungsrecht und den europäischen Grundfreiheiten.

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Seit Jahrzehnten sind die in den jeweiligen Berufsordnungen (BRAO, StBerG, WPO) enthaltenen Restriktionen für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinsichtlich weiterer paralleler Tätigkeiten perpetuiert. Die vorliegende Arbeit hinterfragt die bisherigen Argumentationsmuster des Gesetzgebers und der Rechtsprechung. In diesem Zusammenhang werden die Inkompatibilitätsnormen sowie deren Auslegung durch die Rechtsprechung auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht überprüft. Letztlich zeigt sich die weitgehende Unvereinbarkeit der Regelungen der Berufsordnungen zu Inkompatibilitäten mit deutschem Verfassungsrecht und den europäischen Grundfreiheiten.

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Seit Jahrzehnten sind die in den jeweiligen Berufsordnungen (BRAO, StBerG, WPO) enthaltenen Restriktionen für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinsichtlich weiterer paralleler Tätigkeiten perpetuiert. Die vorliegende Arbeit hinterfragt die bisherigen Argumentationsmuster des Gesetzgebers und der Rechtsprechung. In diesem Zusammenhang werden die Inkompatibilitätsnormen sowie deren Auslegung durch die Rechtsprechung auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht überprüft. Letztlich zeigt sich die weitgehende Unvereinbarkeit der Regelungen der Berufsordnungen zu Inkompatibilitäten mit deutschem Verfassungsrecht und den europäischen Grundfreiheiten.

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Seit Jahrzehnten sind die in den jeweiligen Berufsordnungen (BRAO, StBerG, WPO) enthaltenen Restriktionen für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinsichtlich weiterer paralleler Tätigkeiten perpetuiert. Die vorliegende Arbeit hinterfragt die bisherigen Argumentationsmuster des Gesetzgebers und der Rechtsprechung. In diesem Zusammenhang werden die Inkompatibilitätsnormen sowie deren Auslegung durch die Rechtsprechung auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht überprüft. Letztlich zeigt sich die weitgehende Unvereinbarkeit der Regelungen der Berufsordnungen zu Inkompatibilitäten mit deutschem Verfassungsrecht und den europäischen Grundfreiheiten.

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Seit Jahrzehnten sind die in den jeweiligen Berufsordnungen (BRAO, StBerG, WPO) enthaltenen Restriktionen für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinsichtlich weiterer paralleler Tätigkeiten perpetuiert. Die vorliegende Arbeit hinterfragt die bisherigen Argumentationsmuster des Gesetzgebers und der Rechtsprechung. In diesem Zusammenhang werden die Inkompatibilitätsnormen sowie deren Auslegung durch die Rechtsprechung auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht überprüft. Letztlich zeigt sich die weitgehende Unvereinbarkeit der Regelungen der Berufsordnungen zu Inkompatibilitäten mit deutschem Verfassungsrecht und den europäischen Grundfreiheiten.

Die Einschränkungen von Tätigkeiten parallel zur Ausübung des Berufes als Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer durch die Inkompatibilitätsnormen durch § 7 Nr. 8, § 14 II Nr. 8 BRAO, § 57 IV StBerG, § 43 II WPO sind mit Grundrechten und europäischen Grundfreiheiten nicht vereinbar.

Seit Jahrzehnten sind die in den jeweiligen Berufsordnungen (BRAO, StBerG, WPO) enthaltenen Restriktionen für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinsichtlich weiterer paralleler Tätigkeiten perpetuiert. Die vorliegende Arbeit hinterfragt die bisherigen Argumentationsmuster des Gesetzgebers und der Rechtsprechung. In diesem Zusammenhang werden die Inkompatibilitätsnormen sowie deren Auslegung durch die Rechtsprechung auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht überprüft. Letztlich zeigt sich die weitgehende Unvereinbarkeit der Regelungen der Berufsordnungen zu Inkompatibilitäten mit deutschem Verfassungsrecht und den europäischen Grundfreiheiten.

Die Einschränkungen von Tätigkeiten parallel zur Ausübung des Berufes als Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer durch die Inkompatibilitätsnormen durch § 7 Nr. 8, § 14 II Nr. 8 BRAO, § 57 IV StBerG, § 43 II WPO sind mit Grundrechten und europäischen Grundfreiheiten nicht vereinbar.

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Die Einschränkungen von Tätigkeiten parallel zur Ausübung des Berufes als Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer durch die Inkompatibilitätsnormen durch § 7 Nr. 8, § 14 II Nr. 8 BRAO, § 57 IV StBerG, § 43 II WPO sind mit Grundrechten und europäischen Grundfreiheiten nicht vereinbar.

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Seit Jahrzehnten sind die in den jeweiligen Berufsordnungen (BRAO, StBerG, WPO) enthaltenen Restriktionen für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinsichtlich weiterer paralleler Tätigkeiten perpetuiert. Die vorliegende Arbeit hinterfragt die bisherigen Argumentationsmuster des Gesetzgebers und der Rechtsprechung. In diesem Zusammenhang werden die Inkompatibilitätsnormen sowie deren Auslegung durch die Rechtsprechung auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht überprüft. Letztlich zeigt sich die weitgehende Unvereinbarkeit der Regelungen der Berufsordnungen zu Inkompatibilitäten mit deutschem Verfassungsrecht und den europäischen Grundfreiheiten.

Die Einschränkungen von Tätigkeiten parallel zur Ausübung des Berufes als Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer durch die Inkompatibilitätsnormen durch § 7 Nr. 8, § 14 II Nr. 8 BRAO, § 57 IV StBerG, § 43 II WPO sind mit Grundrechten und europäischen Grundfreiheiten nicht vereinbar.

Seit Jahrzehnten sind die in den jeweiligen Berufsordnungen (BRAO, StBerG, WPO) enthaltenen Restriktionen für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinsichtlich weiterer paralleler Tätigkeiten perpetuiert. Die vorliegende Arbeit hinterfragt die bisherigen Argumentationsmuster des Gesetzgebers und der Rechtsprechung. In diesem Zusammenhang werden die Inkompatibilitätsnormen sowie deren Auslegung durch die Rechtsprechung auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht überprüft. Letztlich zeigt sich die weitgehende Unvereinbarkeit der Regelungen der Berufsordnungen zu Inkompatibilitäten mit deutschem Verfassungsrecht und den europäischen Grundfreiheiten.

Die Einschränkungen von Tätigkeiten parallel zur Ausübung des Berufes als Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer durch die Inkompatibilitätsnormen durch § 7 Nr. 8, § 14 II Nr. 8 BRAO, § 57 IV StBerG, § 43 II WPO sind mit Grundrechten und europäischen Grundfreiheiten nicht vereinbar.

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Die Einschränkungen von Tätigkeiten parallel zur Ausübung des Berufes als Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer durch die Inkompatibilitätsnormen durch § 7 Nr. 8, § 14 II Nr. 8 BRAO, § 57 IV StBerG, § 43 II WPO sind mit Grundrechten und europäischen Grundfreiheiten nicht vereinbar.

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Seit Jahrzehnten sind die in den jeweiligen Berufsordnungen (BRAO, StBerG, WPO) enthaltenen Restriktionen für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinsichtlich weiterer paralleler Tätigkeiten perpetuiert. Die vorliegende Arbeit hinterfragt die bisherigen Argumentationsmuster des Gesetzgebers und der Rechtsprechung. In diesem Zusammenhang werden die Inkompatibilitätsnormen sowie deren Auslegung durch die Rechtsprechung auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht überprüft. Letztlich zeigt sich die weitgehende Unvereinbarkeit der Regelungen der Berufsordnungen zu Inkompatibilitäten mit deutschem Verfassungsrecht und den europäischen Grundfreiheiten.

Die Einschränkungen von Tätigkeiten parallel zur Ausübung des Berufes als Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer durch die Inkompatibilitätsnormen durch § 7 Nr. 8, § 14 II Nr. 8 BRAO, § 57 IV StBerG, § 43 II WPO sind mit Grundrechten und europäischen Grundfreiheiten nicht vereinbar.

Seit Jahrzehnten sind die in den jeweiligen Berufsordnungen (BRAO, StBerG, WPO) enthaltenen Restriktionen für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinsichtlich weiterer paralleler Tätigkeiten perpetuiert. Die vorliegende Arbeit hinterfragt die bisherigen Argumentationsmuster des Gesetzgebers und der Rechtsprechung. In diesem Zusammenhang werden die Inkompatibilitätsnormen sowie deren Auslegung durch die Rechtsprechung auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht überprüft. Letztlich zeigt sich die weitgehende Unvereinbarkeit der Regelungen der Berufsordnungen zu Inkompatibilitäten mit deutschem Verfassungsrecht und den europäischen Grundfreiheiten.

Die Einschränkungen von Tätigkeiten parallel zur Ausübung des Berufes als Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer durch die Inkompatibilitätsnormen durch § 7 Nr. 8, § 14 II Nr. 8 BRAO, § 57 IV StBerG, § 43 II WPO sind mit Grundrechten und europäischen Grundfreiheiten nicht vereinbar.

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Die Einschränkungen von Tätigkeiten parallel zur Ausübung des Berufes als Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer durch die Inkompatibilitätsnormen durch § 7 Nr. 8, § 14 II Nr. 8 BRAO, § 57 IV StBerG, § 43 II WPO sind mit Grundrechten und europäischen Grundfreiheiten nicht vereinbar.

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Seit Jahrzehnten sind die in den jeweiligen Berufsordnungen (BRAO, StBerG, WPO) enthaltenen Restriktionen für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinsichtlich weiterer paralleler Tätigkeiten perpetuiert. Die vorliegende Arbeit hinterfragt die bisherigen Argumentationsmuster des Gesetzgebers und der Rechtsprechung. In diesem Zusammenhang werden die Inkompatibilitätsnormen sowie deren Auslegung durch die Rechtsprechung auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht überprüft. Letztlich zeigt sich die weitgehende Unvereinbarkeit der Regelungen der Berufsordnungen zu Inkompatibilitäten mit deutschem Verfassungsrecht und den europäischen Grundfreiheiten.

Die Einschränkungen von Tätigkeiten parallel zur Ausübung des Berufes als Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer durch die Inkompatibilitätsnormen durch § 7 Nr. 8, § 14 II Nr. 8 BRAO, § 57 IV StBerG, § 43 II WPO sind mit Grundrechten und europäischen Grundfreiheiten nicht vereinbar.

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