Search

Categories

    • categories-img Jacket, Women
    • categories-img Woolend Jacket
    • categories-img Western denim
    • categories-img Mini Dresss
    • categories-img Jacket, Women
    • categories-img Woolend Jacket
    • categories-img Western denim
    • categories-img Mini Dresss
    • categories-img Jacket, Women
    • categories-img Woolend Jacket
    • categories-img Western denim
    • categories-img Mini Dresss
    • categories-img Jacket, Women
    • categories-img Woolend Jacket
    • categories-img Western denim
    • categories-img Mini Dresss
    • categories-img Jacket, Women
    • categories-img Woolend Jacket
    • categories-img Western denim
    • categories-img Mini Dresss

Filter By Price

$
-
$

Dietary Needs

Top Rated Product

product-img product-img

Modern Chair

$165.00
product-img product-img

Plastic Chair

$165.00
product-img product-img

Design Rooms

$165.00

Brands

  • Wooden
  • Chair
  • Modern
  • Fabric
  • Shoulder
  • Winter
  • Accessories
  • Dress

Welcome and thank you for visiting us. For any query call us on 0799 626 359 or Email [email protected]

Offcanvas Menu Open

Shopping Cart

Africa largest book store

Sub Total:

Search for any Title

Korperschaftsstatus und Religionsfreiheit : Zur Bedeutung des Art. 137 Abs. 5 WRV im Kontext des Grundgesetzes (Jus Ecclesiasticum)

By: Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author) , Stefan Magen (Author)

Out of stock

Ksh 24,800.00

Format: Hardback or Cased Book

ISBN-10: 3161482603

ISBN-13: 9783161482601

Collection / Series: Jus Ecclesiasticum

Collection Type: Publisher collection

Publisher: Mohr Siebeck

Imprint: Mohr Siebeck

Country of Manufacture: GB

Country of Publication: GB

Publication Date: Sep 22nd, 2004

Publication Status: Active

Product extent: 344 Pages

Weight: 660.00 grams

Product Classification / Subject(s): Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law
Ecclesiastical (canon) law
Constitutional & administrative law

Choose your Location

Shipping & Delivery

Door Delivery

Delivery fee

Delivery in 10 to 14 days

  • Description

  • Reviews

Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.
Der öffentlich-rechtliche Status von Religionsgemeinschaften scheint für viele nur noch historisch verständlich. Seine verfassungsrechtliche Interpretation suchte man lange über den Begriff des "Öffentlichen", der auf die Bedeutung der Kirchen für Staat und Gesellschaft verweise. Zunehmend findet auch der Gedanke einer "Grundrechtssubventionierung" Verbreitung. Beide Ansätze bleiben aber wenig greifbar, weil sie die konkreten Rechtswirkungen dieses Status vernachlässigen. Stefan Magen fragt statt dessen nach den einzelnen öffentlich-rechtlichen Befugnissen und deren grundrechtsdogmatischer Funktion. Anhand religionswissenschaftlicher Einsichten zeigt er, daß sich Religionsgemeinschaften in den allgemeinen Rechtsformen des bürgerlichen Rechts oft nur unter Preisgabe ihrer religiösen Identität verfassen könnten, weil diese Rechtsformen auf moderne Zweckorganisationen zugeschnitten sind. Er legt dar, daß im Bereich der Religion spezielle Anforderungen für grundrechtsadäquate Rechtsformen gelten müssen, und weist nach, wie diese Anforderungen durch die einzelnen Körperschaftsbefugnisse realisiert werden. In dieser Aufgabe, die organisationsrechtlichen Gehalte der Religionsfreiheit zu konkretisieren und umzusetzen, zeigt sich die fortdauernde Bedeutung des Körperschaftsstatus.

Get Korperschaftsstatus und Religionsfreiheit by at the best price and quality guranteed only at Werezi Africa largest book ecommerce store. The book was published by Mohr Siebeck and it has pages. Enjoy Shopping Best Offers & Deals on books Online from Werezi - Receive at your doorstep - Fast Delivery - Secure mode of Payment

Customer Reviews

Based on 0 reviews

Mind, Body, & Spirit