Das deutsche Konzernrecht strebt den Schutz der Minderheitsaktionare einer beherrschten Gesellschaft an. Es zeigt sich jedoch, da dieses Ziel nicht erreicht wird. Dies liegt nicht zuletzt daran, da das deutsche Konzernrecht am bestehenden Konzern ansetzt, die Phase der Konzernbildung aber ungeregelt lat. Denn dadurch bringt sich das deutsche Konzernrecht um die Chance, einen praventiv wirkenden Schutzmechanismus aufzubauen. In dieser Arbeit wird deshalb ein Vorschlag unterbreitet, die Konzernbildung via Ubernahmeregelung gesetzlich zu erfassen. Die Aktionare erhalten ein Austrittsrecht, bevor sie eine ausbeutungsoffene Position einnehmen. Der Schutz der verbleibenden Aktionare soll durch die Anknupfung ihres Dividendenanspruchs an das Konzernergebnis erreicht werden.
Das deutsche Konzernrecht strebt den Schutz der Minderheitsaktionäre einer beherrschten Gesellschaft an. Es zeigt sich jedoch, daß dieses Ziel nicht erreicht wird. Dies liegt nicht zuletzt daran, daß das deutsche Konzernrecht am bestehenden Konzern ansetzt, die Phase der Konzernbildung aber ungeregelt läßt. Denn dadurch bringt sich das deutsche Konzernrecht um die Chance, einen präventiv wirkenden Schutzmechanismus aufzubauen. In dieser Arbeit wird deshalb ein Vorschlag unterbreitet, die Konzernbildung via Übernahmeregelung gesetzlich zu erfassen. Die Aktionäre erhalten ein Austrittsrecht, bevor sie eine ausbeutungsoffene Position einnehmen. Der Schutz der verbleibenden Aktionäre soll durch die Anknüpfung ihres Dividendenanspruchs an das Konzernergebnis erreicht werden.
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