Die Arbeit stellt erstmals die Wiedergutmachung des nationalsozialistischen und kommunistischen Unrechts durch die Bundesrepublik, die DDR und das wiedervereinigte Deutschland umfassend und systematisiert dar. Ausgehend von diesem empirischen Befund wird eine allgemeine Dogmatik der kollektiven Rechte im öffentlichen Recht entwickelt, die über das Gebiet der Wiedergutmachung hinausweist. Hierbei stehen die Fragen nach den Trägern kollektiver Rechte, nach der Eigenart kollektiver Rechte und nach dem Verhältnis zwischen Individuum, kollektivem Rechtsträgern und Staat im Mittelpunkt. Rechtsvergleichende Ausblicke auf die Wiedergutmachung in West- und Osteuropa reichern die Theorien zum deutschen Recht an.
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