Verschiedene Formen nichtehelicher Lebens- und Haushaltsgemeinschaften stellen ein soziologisches Phanomen von erheblicher und standig steigender Bedeutung dar. Trotzdem finden diese Gemeinschaften in der englischen und deutschen Rechtsordnung nur geringe Berucksichtigung. Der Verfasser untersucht die Rechtsstellung der Partner dieser Gemeinschaften im englischen und deutschen Erbrecht. Im ersten Teil des Buches werden die Regelungen der erbrechtlichen Familienversorgung nach dem Inheritance (Provision for Family and Dependants) Act 1975 insgesamt dargestellt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Voraussetzungen, unter denen Partner aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften erbrechtliche Anspruche nach dem Gesetz erheben konnen. Die umfassende Darstellung bezieht die hierzu ergangene Rechtsprechung vollstandig ein.
Der Verfasser kommt im zweiten Teil zu dem Ergebnis, dass ein Reformbedurfnis zugunsten einer begrenzten Berucksichtigung der genannten Lebensgemeinschaften im deutschen Erbrecht besteht, wobei auf die Erbrechtsreformdiskussion und die Rechtsprechung das BGH zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft besonders Bezug genommen wird. Die Darstellung schliesst mit einem detaillierten Reformvorschlag, der die Schaffung eines Legalvermachtnisses im deutschen Erbrecht vorsieht.
Verschiedene Formen nichtehelicher Lebens- und Haushaltsgemeinschaften stellen ein soziologisches Phänomen von erheblicher und ständig steigender Bedeutung dar. Trotzdem finden diese Gemeinschaften in der englischen und deutschen Rechtsordnung nur geringe Berücksichtigung. Der Verfasser untersucht die Rechtsstellung der Partner dieser Gemeinschaften im englischen und deutschen Erbrecht. Im ersten Teil des Buches werden die Regelungen der erbrechtlichen Familienversorgung nach dem Inheritance (Provision for Family and Dependants) Act 1975 insgesamt dargestellt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Voraussetzungen, unter denen Partner aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften erbrechtliche Ansprüche nach dem Gesetz erheben können. Die umfassende Darstellung bezieht die hierzu ergangene Rechtsprechung vollständig ein.
Der Verfasser kommt im zweiten Teil zu dem Ergebnis, dass ein Reformbedürfnis zugunsten einer begrenzten Berücksichtigung der genannten Lebensgemeinschaften im deutschen Erbrecht besteht, wobei auf die Erbrechtsreformdiskussion und die Rechtsprechung das BGH zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft besonders Bezug genommen wird. Die Darstellung schliesst mit einem detaillierten Reformvorschlag, der die Schaffung eines Legalvermächtnisses im deutschen Erbrecht vorsieht.
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