Die Arbeit ist vorrangig mit Rechtsfragen befaßt, die sich aus der Novellierung des § 611a BGB vom 29. Juni 1998 ergeben. So geht der Verfasser zunächst auf die in der Richtlinie 76/207/EWG statuierten gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen ein. Er zeichnet den Werdegang des im Jahre 1980 in das BGB eingeführten § 611a BGB umfassend nach und stellt hierbei die vieldiskutierte Judikatur des Europäischen Gerichtshofes in den Mittelpunkt der Untersuchung. Weiterhin problematisiert die Arbeit die effet utile-Rechtsprechung zum effizienten Vollzug des Gemeinschaftsrechts unter besonderer Berücksichtigung der Gleichbehandlungsrichtlinie und unterzieht sie einer kritischen Würdigung. Dabei zeigt der Autor auf, daß die Sanktionierung bei Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot nur exemplarisch betrachtet werden darf. In vielen Rechtsgebieten, in denen das Gemeinschaftsrecht Kompetenzen in Anspruch nimmt und Rechtsverstöße durch die Mitgliedstaaten privatrechtlich sanktioniert werden, treten parallele Problemlagen auf.
Gegenstand der Untersuchung sind ferner die Probleme bei der Einordnung des § 611a BGB in das deutsche Haftungsrecht. Hier stehen die Aufgabe des Verschuldenserfordernisses und die Entschädigungshöhe im Vordergrund der Darstellung. Schließlich befaßt sich die Arbeit mit einem Ausweg aus dem haftungsrechtlichen Dilemma.
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