Seit der Entstehung des BGB haben seine Normen zum Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis immer wieder Anla zu Kontroversen gebildet und zahlreiche wissenschaftliche Einzeluntersuchungen herausgefordert. Die vorliegende Studie versucht durch eine historische Gesamtschau, beginnend mit der Entstehung der juristischen Kunstform «Eigentum» im romischen Recht, Ursachen fur moderne Probleme aufzuzeigen. Dabei ergibt sich nicht nur, da die Herkunft der Normen zum Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis aus romischem und gemeinem Recht noch heute weithin spurbar ist und da die Neuordnung im BGB zusatzlich neue Fragen aufgeworfen hat. Es wird auch deutlich, da sich die historisch gesammelte Erfahrung durchaus noch fur die praktische Auslegung und Anwendung der Vorschriften nutzbar machen lat und auch eine von ganz anderem Rechtsverstandnis ausgehende Kodifikation wie das ZGB der DDR gepragt hat.
Seit der Entstehung des BGB haben seine Normen zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis immer wieder Anlaß zu Kontroversen gebildet und zahlreiche wissenschaftliche Einzeluntersuchungen herausgefordert. Die vorliegende Studie versucht durch eine historische Gesamtschau, beginnend mit der Entstehung der juristischen Kunstform «Eigentum» im römischen Recht, Ursachen für moderne Probleme aufzuzeigen. Dabei ergibt sich nicht nur, daß die Herkunft der Normen zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis aus römischem und gemeinem Recht noch heute weithin spürbar ist und daß die Neuordnung im BGB zusätzlich neue Fragen aufgeworfen hat. Es wird auch deutlich, daß sich die historisch gesammelte Erfahrung durchaus noch für die praktische Auslegung und Anwendung der Vorschriften nutzbar machen läßt und auch eine von ganz anderem Rechtsverständnis ausgehende Kodifikation wie das ZGB der DDR geprägt hat.
Seit der Entstehung des BGB haben seine Normen zum Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis immer wieder Anla zu Kontroversen gebildet und zahlreiche wissenschaftliche Einzeluntersuchungen herausgefordert. Die vorliegende Studie versucht durch eine historische Gesamtschau, beginnend mit der Entstehung der juristischen Kunstform «Eigentum» im romischen Recht, Ursachen fur moderne Probleme aufzuzeigen. Dabei ergibt sich nicht nur, da die Herkunft der Normen zum Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis aus romischem und gemeinem Recht noch heute weithin spurbar ist und da die Neuordnung im BGB zusatzlich neue Fragen aufgeworfen hat. Es wird auch deutlich, da sich die historisch gesammelte Erfahrung durchaus noch fur die praktische Auslegung und Anwendung der Vorschriften nutzbar machen lat und auch eine von ganz anderem Rechtsverstandnis ausgehende Kodifikation wie das ZGB der DDR gepragt hat.
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Seit der Entstehung des BGB haben seine Normen zum Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis immer wieder Anla zu Kontroversen gebildet und zahlreiche wissenschaftliche Einzeluntersuchungen herausgefordert. Die vorliegende Studie versucht durch eine historische Gesamtschau, beginnend mit der Entstehung der juristischen Kunstform «Eigentum» im romischen Recht, Ursachen fur moderne Probleme aufzuzeigen. Dabei ergibt sich nicht nur, da die Herkunft der Normen zum Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis aus romischem und gemeinem Recht noch heute weithin spurbar ist und da die Neuordnung im BGB zusatzlich neue Fragen aufgeworfen hat. Es wird auch deutlich, da sich die historisch gesammelte Erfahrung durchaus noch fur die praktische Auslegung und Anwendung der Vorschriften nutzbar machen lat und auch eine von ganz anderem Rechtsverstandnis ausgehende Kodifikation wie das ZGB der DDR gepragt hat.
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Seit der Entstehung des BGB haben seine Normen zum Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis immer wieder Anla zu Kontroversen gebildet und zahlreiche wissenschaftliche Einzeluntersuchungen herausgefordert. Die vorliegende Studie versucht durch eine historische Gesamtschau, beginnend mit der Entstehung der juristischen Kunstform «Eigentum» im romischen Recht, Ursachen fur moderne Probleme aufzuzeigen. Dabei ergibt sich nicht nur, da die Herkunft der Normen zum Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis aus romischem und gemeinem Recht noch heute weithin spurbar ist und da die Neuordnung im BGB zusatzlich neue Fragen aufgeworfen hat. Es wird auch deutlich, da sich die historisch gesammelte Erfahrung durchaus noch fur die praktische Auslegung und Anwendung der Vorschriften nutzbar machen lat und auch eine von ganz anderem Rechtsverstandnis ausgehende Kodifikation wie das ZGB der DDR gepragt hat.
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Seit der Entstehung des BGB haben seine Normen zum Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis immer wieder Anla zu Kontroversen gebildet und zahlreiche wissenschaftliche Einzeluntersuchungen herausgefordert. Die vorliegende Studie versucht durch eine historische Gesamtschau, beginnend mit der Entstehung der juristischen Kunstform «Eigentum» im romischen Recht, Ursachen fur moderne Probleme aufzuzeigen. Dabei ergibt sich nicht nur, da die Herkunft der Normen zum Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis aus romischem und gemeinem Recht noch heute weithin spurbar ist und da die Neuordnung im BGB zusatzlich neue Fragen aufgeworfen hat. Es wird auch deutlich, da sich die historisch gesammelte Erfahrung durchaus noch fur die praktische Auslegung und Anwendung der Vorschriften nutzbar machen lat und auch eine von ganz anderem Rechtsverstandnis ausgehende Kodifikation wie das ZGB der DDR gepragt hat.
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Seit der Entstehung des BGB haben seine Normen zum Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis immer wieder Anla zu Kontroversen gebildet und zahlreiche wissenschaftliche Einzeluntersuchungen herausgefordert. Die vorliegende Studie versucht durch eine historische Gesamtschau, beginnend mit der Entstehung der juristischen Kunstform «Eigentum» im romischen Recht, Ursachen fur moderne Probleme aufzuzeigen. Dabei ergibt sich nicht nur, da die Herkunft der Normen zum Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis aus romischem und gemeinem Recht noch heute weithin spurbar ist und da die Neuordnung im BGB zusatzlich neue Fragen aufgeworfen hat. Es wird auch deutlich, da sich die historisch gesammelte Erfahrung durchaus noch fur die praktische Auslegung und Anwendung der Vorschriften nutzbar machen lat und auch eine von ganz anderem Rechtsverstandnis ausgehende Kodifikation wie das ZGB der DDR gepragt hat.
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Seit der Entstehung des BGB haben seine Normen zum Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis immer wieder Anla zu Kontroversen gebildet und zahlreiche wissenschaftliche Einzeluntersuchungen herausgefordert. Die vorliegende Studie versucht durch eine historische Gesamtschau, beginnend mit der Entstehung der juristischen Kunstform «Eigentum» im romischen Recht, Ursachen fur moderne Probleme aufzuzeigen. Dabei ergibt sich nicht nur, da die Herkunft der Normen zum Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis aus romischem und gemeinem Recht noch heute weithin spurbar ist und da die Neuordnung im BGB zusatzlich neue Fragen aufgeworfen hat. Es wird auch deutlich, da sich die historisch gesammelte Erfahrung durchaus noch fur die praktische Auslegung und Anwendung der Vorschriften nutzbar machen lat und auch eine von ganz anderem Rechtsverstandnis ausgehende Kodifikation wie das ZGB der DDR gepragt hat.
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Seit der Entstehung des BGB haben seine Normen zum Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis immer wieder Anla zu Kontroversen gebildet und zahlreiche wissenschaftliche Einzeluntersuchungen herausgefordert. Die vorliegende Studie versucht durch eine historische Gesamtschau, beginnend mit der Entstehung der juristischen Kunstform «Eigentum» im romischen Recht, Ursachen fur moderne Probleme aufzuzeigen. Dabei ergibt sich nicht nur, da die Herkunft der Normen zum Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis aus romischem und gemeinem Recht noch heute weithin spurbar ist und da die Neuordnung im BGB zusatzlich neue Fragen aufgeworfen hat. Es wird auch deutlich, da sich die historisch gesammelte Erfahrung durchaus noch fur die praktische Auslegung und Anwendung der Vorschriften nutzbar machen lat und auch eine von ganz anderem Rechtsverstandnis ausgehende Kodifikation wie das ZGB der DDR gepragt hat.
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Seit der Entstehung des BGB haben seine Normen zum Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis immer wieder Anla zu Kontroversen gebildet und zahlreiche wissenschaftliche Einzeluntersuchungen herausgefordert. Die vorliegende Studie versucht durch eine historische Gesamtschau, beginnend mit der Entstehung der juristischen Kunstform «Eigentum» im romischen Recht, Ursachen fur moderne Probleme aufzuzeigen. Dabei ergibt sich nicht nur, da die Herkunft der Normen zum Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis aus romischem und gemeinem Recht noch heute weithin spurbar ist und da die Neuordnung im BGB zusatzlich neue Fragen aufgeworfen hat. Es wird auch deutlich, da sich die historisch gesammelte Erfahrung durchaus noch fur die praktische Auslegung und Anwendung der Vorschriften nutzbar machen lat und auch eine von ganz anderem Rechtsverstandnis ausgehende Kodifikation wie das ZGB der DDR gepragt hat.
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Seit der Entstehung des BGB haben seine Normen zum Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis immer wieder Anla zu Kontroversen gebildet und zahlreiche wissenschaftliche Einzeluntersuchungen herausgefordert. Die vorliegende Studie versucht durch eine historische Gesamtschau, beginnend mit der Entstehung der juristischen Kunstform «Eigentum» im romischen Recht, Ursachen fur moderne Probleme aufzuzeigen. Dabei ergibt sich nicht nur, da die Herkunft der Normen zum Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis aus romischem und gemeinem Recht noch heute weithin spurbar ist und da die Neuordnung im BGB zusatzlich neue Fragen aufgeworfen hat. Es wird auch deutlich, da sich die historisch gesammelte Erfahrung durchaus noch fur die praktische Auslegung und Anwendung der Vorschriften nutzbar machen lat und auch eine von ganz anderem Rechtsverstandnis ausgehende Kodifikation wie das ZGB der DDR gepragt hat.
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Seit der Entstehung des BGB haben seine Normen zum Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis immer wieder Anla zu Kontroversen gebildet und zahlreiche wissenschaftliche Einzeluntersuchungen herausgefordert. Die vorliegende Studie versucht durch eine historische Gesamtschau, beginnend mit der Entstehung der juristischen Kunstform «Eigentum» im romischen Recht, Ursachen fur moderne Probleme aufzuzeigen. Dabei ergibt sich nicht nur, da die Herkunft der Normen zum Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis aus romischem und gemeinem Recht noch heute weithin spurbar ist und da die Neuordnung im BGB zusatzlich neue Fragen aufgeworfen hat. Es wird auch deutlich, da sich die historisch gesammelte Erfahrung durchaus noch fur die praktische Auslegung und Anwendung der Vorschriften nutzbar machen lat und auch eine von ganz anderem Rechtsverstandnis ausgehende Kodifikation wie das ZGB der DDR gepragt hat.
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