Bei einem Schiedsgerichtsverfahren entstehen Interessenkonflikte, wenn ein Schiedsrichter nicht nur Experte, sondern auch Konkurrent einer der Schiedsparteien ist. Das Buch prüft die Ablehnung des Schiedsrichters durch ein ordentliches Gericht und ein Mitteilungsverbot zwischen Schiedspartei und Schiedsrichter/Konkurrent per einstweilige Verfügung.
Eine Besonderheit eines Schiedsgerichtsverfahrens ist die selbständige Bestellung der Schiedsrichter durch die Parteien. Diese Gestaltungsmöglichkeit führt zu Interessenkonflikten, wenn ein Schiedsrichter nicht nur Experte, sondern auch Konkurrent einer der Schiedsparteien ist. Dann sind die Vertraulichkeit des Streitgegenstandes und Betriebsgeheimnisse in Gefahr. Das in der Zivilprozessordnung geregelte Ablehnungsverfahren von Schiedsrichtern löst diesen Konflikt nicht. Zur Wahrung der Betriebsgeheimnisse sollte daher die Ablehnung des Schiedsrichters durch ein ordentliches Gericht erfolgen. Gleichzeitig sollte per einstweiliger Verfügung ein Mitteilungsverbot zwischen Schiedspartei und Schiedsrichter/Konkurrent beantragt werden.
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