Im Jahr 1988 verabschiedeten 55 Staaten in Ottawa die UNIDROIT-Leasing-Konvention. Damit liegt ein kodifiziertes Leasingrecht vor, das auch Bedeutung fur die nationale Behandlung des Leasing haben wird. Die Arbeit beschaftigt sich mit moglichen Auswirkungen der Konvention auf die dogmatische Konzeption des Leasing nach deutschem nationalen Recht. Als praktisches Beispiel wird hierzu eine Spezialfrage behandelt, namlich die Frage nach dem Aufwendungsersatzanspruch des Leasinggebers, konkret dem Ersatzanspruch gegen den Leasingnehmer fur Refinanzierungskosten des Leasinggebers.
Im Jahr 1988 verabschiedeten 55 Staaten in Ottawa die UNIDROIT-Leasing-Konvention. Damit liegt ein kodifiziertes Leasingrecht vor, das auch Bedeutung für die nationale Behandlung des Leasing haben wird. Die Arbeit beschäftigt sich mit möglichen Auswirkungen der Konvention auf die dogmatische Konzeption des Leasing nach deutschem nationalen Recht. Als praktisches Beispiel wird hierzu eine Spezialfrage behandelt, nämlich die Frage nach dem Aufwendungsersatzanspruch des Leasinggebers, konkret dem Ersatzanspruch gegen den Leasingnehmer für Refinanzierungskosten des Leasinggebers.
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