Boden ist nicht vermehrbar und erneuert sich kaum. Die zunehmende Belastung des Bodens durch den Menschen machte einen umfassenden und nachhaltigen Schutz des Bodens notwendig. Am 01. Marz 1999 ist das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzgebers war es, ein Gesetz zu schaffen, das sich in das bestehende Umweltrechtssystem einfugt und eine sachliche wie rechtliche Verzahnung mit vorhandenen Gesetzen herstellt. Diese Studie befasst sich mit dem Anwendungsbereich des BBodSchG. Ihr Schwerpunkt liegt in der Abgrenzung des BBodSchG zu den im Katalog des 3 Abs. 1 Nr. 1-11 BBodSchG genannten spezielleren Fachgesetzen. Die Arbeit widmet sich zudem dem Verhaltnis zum BNatSchG und WHG sowie dem Anwendungsausschluss nach 3 Abs. 2 BBodSchG.
Boden ist nicht vermehrbar und erneuert sich kaum. Die zunehmende Belastung des Bodens durch den Menschen machte einen umfassenden und nachhaltigen Schutz des Bodens notwendig. Am 01. März 1999 ist das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzgebers war es, ein Gesetz zu schaffen, das sich in das bestehende Umweltrechtssystem einfügt und eine sachliche wie rechtliche Verzahnung mit vorhandenen Gesetzen herstellt. Diese Studie befasst sich mit dem Anwendungsbereich des BBodSchG. Ihr Schwerpunkt liegt in der Abgrenzung des BBodSchG zu den im Katalog des § 3 Abs. 1 Nr. 1-11 BBodSchG genannten spezielleren Fachgesetzen. Die Arbeit widmet sich zudem dem Verhältnis zum BNatSchG und WHG sowie dem Anwendungsausschluss nach § 3 Abs. 2 BBodSchG.
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